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BEG-Förderung 2026: Die neuen Regeln für Wärmepumpen-Zuschüsse

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Niklas Lambert
10. July 2026 ⏱ 5 Min. Lesezeit
Staatliche Förderung für Heizungsmodernisierung

Die BEG-Förderung wird 2026 schrittweise abgesenkt: Förderfähige Kosten sinken, Boni werden gestrichen, dafür kommen Kinderregel und Europa-Bonus. Wer jetzt startet, profitiert noch von den aktuellen Sätzen. Wir erklären, was gilt.

⚠️ Wichtig: Die BEG-Heizungsförderung wird ab 2026 schrittweise gekürzt. Wer jetzt seinen Antrag stellt, sichert sich noch die aktuellen Fördersätze.

Was ändert sich bei der BEG-Förderung 2026?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm für die Heizungsmodernisierung in Deutschland. Ab 2026 werden die Konditionen deutlich angepasst – manche Boni fallen weg, andere kommen neu hinzu, und die förderfähigen Kosten sinken schrittweise. Im Folgenden erklären wir, was heute gilt und was auf Sie zukommt.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Förderfähige Kosten: sinken von 30.000 € auf 28.000 € zum Neustart, danach alle 6 Monate weitere 750 € weniger.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: wird degressiv – alle 6 Monate 4 %-Punkte weniger.
  • Einkommensbonus: jetzt gestaffelt: bis 30.000 € Haushaltseinkommen = 40 %, 30.000–40.000 € = 30 %, bis 50.000 € = 10 %.
  • Neu – Kinderregel: Für jedes minderjährige Kind werden 10.000 € vom anzusetzenden Einkommen abgezogen.
  • Effizienzbonus Wärmepumpe: ersatzlos gestrichen.
  • Biomasse-Zuschlag (2.500 €): ersatzlos gestrichen.
  • Neu – Europa-Bonus: 15 % zusätzlich für europäische Wärmepumpen (bei gleichzeitiger Absenkung der Grundförderung).
  • Grundvoraussetzung: Gefördert wird nur noch der Wechsel von fossiler zu erneuerbarer Heizung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind private Eigentümer selbstgenutzter oder vermieteter Wohngebäude, die eine bestehende Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung durch eine klimafreundliche Alternative ersetzen – zum Beispiel durch eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung oder einen Fernwärmeanschluss. Für Neubauten gilt die BEG nicht.

Wie hoch ist die Förderung konkret?

Die individuelle Höhe hängt von mehreren Faktoren ab: dem Haushaltseinkommen, der Zahl der Kinder, dem Zeitpunkt des Heizungstauschs und dem gewählten System. Genau deshalb ist eine seriöse Pauschalaussage nicht möglich – jeder Fall wird individuell berechnet.

In Kombination sind auch nach den Kürzungen weiterhin attraktive Fördersätze möglich, insbesondere für einkommensschwächere Haushalte und Familien mit Kindern.

So läuft der Antrag ab

Der Antrag wird beim BAFA gestellt – nicht mehr bei der KfW. Wichtig ist das Timing: Der Förderantrag muss vor dem verbindlichen Auftrag gestellt und bewilligt werden. Wer erst kauft und dann Förderung beantragt, geht leer aus.

Wir übernehmen für Sie die komplette Antragsstellung – von der Ersteinschätzung des optimalen Fördersatzes über den formalen Antrag bis zur abschließenden Verwendungsnachweisführung. Das ist für Sie kostenlos, wenn wir gleichzeitig die Installation ausführen.

Jetzt handeln oder abwarten?

Die klare Empfehlung: Wer 2026 ohnehin eine Modernisierung plant, sollte den Antrag möglichst früh stellen. Grund: Der Klimageschwindigkeitsbonus wird alle 6 Monate um 4 %-Punkte reduziert, gleichzeitig sinken die förderfähigen Kosten um weitere 750 €. Je länger Sie warten, desto weniger Zuschuss bleibt.

Kostenlose Fördercheck-Beratung

Sie überlegen, ob und wann sich der Umstieg für Sie rechnet? Wir prüfen Ihre konkrete Situation kostenlos: aktueller Fördersatz, förderfähige Kosten, Amortisationszeit und die passenden Wärmepumpen-Modelle für Ihr Gebäude. Jetzt Fördercheck starten oder rufen Sie uns direkt an: 02389 900 42 75.

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